Leistungen

Unsere Leistungen

Geschäftskunden

  • Existenzgründungsberatung mit Erstellung der Umsatz- und Rentabilitätsvorschau sowie Kapitalbedarfsplanung
  • laufende Finanzbuchhaltung
  • monatliche Lohn- und Baulohnabrechnung
  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Erstellung von Steuererklärungen
  • Steuerberatung und Steuerplanung
  • betriebswirtschaftliche Beratung
  • Betreuung und Abwicklung von Betriebsprüfungen

Privatkunden

  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen einschließlich der Aufstellung der Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Spenden
  • Einkünfteermittlung und Werbungskostenaufstellung bei Arbeitnehmern
  • Erstellung der Anlage KAP für Sparer und Kapitalanleger
  • Überschussermittlung bei Vermietung und Verpachtung
  • Ermittlung der Renten- und sonstigen Einkünfte
  • Beratung in erbschaft- und schenkungsteuerlichen Angelegenheiten

Für beide Gruppen

  • Wir bieten Ihnen die Überwachung von Abgabeterminen und Anträgen, die Bescheideprüfung, ggf. die Einsprucheinlegung und Klageeinreichung gegenüber den Finanzbehörden. 
  • Wir vertreten Sie in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren.
  • Grundsteuererklärungen

Die Leistungen unserer Steuerberatung für Geschäftskunden

Die RSP Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaft mbH in An­na­berg-Buch­holz ist Ihr ver­läss­li­cher Part­ner in al­len An­ge­le­gen­hei­ten der Steu­er­be­ra­tung, Steu­er­pla­nung so­wie auch der be­triebs­wirt­schaft­li­chen Be­treu­ung ih­res Un­ter­neh­mens. Wir über­neh­men für Sie die mo­nat­li­che Lohn- bzw. Bau­lohn­ab­rech­nung und er­stel­len zu­ver­läs­sig und zeit­nah Ih­re Fi­nanz­buch­hal­tung. So kön­nen Sie sich um Ihr Kern­ge­schäft küm­mern, wäh­rend wir uns mit den Zah­len be­fas­sen. Re­sul­tie­rend aus die­sen Er­geb­nis­sen er­stel­len wir ih­ren Jah­res­ab­schluss und die er­for­der­li­chen Steu­er­er­klä­run­gen.
Wir un­ter­stüt­zen sie beim Kauf oder Ver­kauf von Un­ter­neh­men, be­rei­ten aber auch die Un­ter­neh­mens­nach­fol­ge für sie vor. Selbst in schwie­ri­gen Zei­ten sind wir der Part­ner, auf den Sie zäh­len kön­nen. Exis­tenz­grün­der un­ter­stüt­zen wir um­fas­send auf dem Weg in die Selbst­stän­dig­keit. Fer­ner über­neh­men wir aber auch ei­ne nö­ti­ge Sa­nie­rungs­be­ra­tung und hel­fen Ih­nen, Ihr Un­ter­neh­men er­folg­reich aus ei­ner Kri­se zu steu­ern. Selbst­ver­ständ­lich ver­tre­ten wir Sie ge­gen­über den Steu­er­be­hör­den und Fi­nanz­ge­rich­ten. An­ste­hen­de Be­triebs­prü­fun­gen wer­den von uns in ih­rem In­ter­es­se kom­pe­tent be­treut und ab­ge­wi­ckelt.

Unser Leistungsspektrum für Privatkunden

Un­se­re RSP Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaft mbH wird auch im pri­va­ten Be­reich ger­ne steu­er­lich für Sie tä­tig. Wir be­ra­ten Sie um­fas­send und be­ant­wor­ten al­le Fra­gen, die Sie zu Ih­rer Steu­er­er­klä­rung ha­ben. Selbst­ver­ständ­lich fer­ti­gen wir die Ein­kom­mens­steu­er­er­klä­rung für Sie und über­neh­men da­bei auch die Auf­stel­lung der Son­der­aus­ga­ben, au­ßer­ge­wöhn­li­chen Be­las­tun­gen und Spen­den.
Zu un­se­ren Auf­ga­ben ge­hört des Wei­te­ren bei Ar­beit­neh­mern die Ein­künf­teer­mitt­lung so­wie die Auf­lis­tung der Wer­bungs­kos­ten. Dar­über hin­aus über­prü­fen wir für Sie, ob Sie die Kos­ten des häus­li­chen Ar­beits­zim­mers steu­er­lich gel­tend ma­chen kön­nen. Wir be­fas­sen uns zu­dem mit der Er­mitt­lung der Ren­ten­ein­künf­te und sons­ti­gen Ein­nah­men. Ehe­leu­te be­ra­ten wir dar­über, ob ei­ne ge­trenn­te oder ge­mein­sa­me Ver­an­la­gung güns­ti­ger und wel­che Steu­er­klas­se op­ti­mal ist. Ver­fü­gen Sie über Ein­künf­te aus Ka­pi­tal­ver­mö­gen, so fül­len wir die An­la­ge KAP für Sie aus. Häu­fig sind An­ga­ben da­zu nicht er­for­der­lich, weil die Be­steue­rung über die Ab­gel­tungs­steu­er er­folgt. In man­chen Fäl­len ist die Ein­rei­chung der An­la­ge KAP aber für Sie von Vor­teil. Dies gilt ins­be­son­de­re, wenn die Bank zu viel Ka­pi­tal­er­trag­steu­er ein­be­hal­ten hat und Sie ei­ne Rück­erstat­tung wün­schen be­zie­hungs­wei­se wenn Sie mit Bör­sen­ge­schäf­ten Ver­lus­te er­lit­ten ha­ben, die bank­in­tern nicht mit Ge­win­nen ver­rech­net wer­den durf­ten. Wir in­for­mie­ren Sie gern, wann sich die Ab­ga­be der An­la­ge KAP steu­er­lich lohnt.
Be­sit­zen Sie Im­mo­bi­li­en, die ver­mie­tet oder ver­pac
h­tet sind, so kön­nen Sie uns wei­ter mit der Er­stel­lung der Über­schus­ser­mitt­lung be­auf­tra­gen. Selbst­ver­ständ­lich ken­nen wir uns auch mit der Ren­ten­be­steue­rung aus. Un­se­re Steu­er­kanz­lei er­bringt fer­ner Be­ra­tung in erb­schafts- und schen­kungs­steu­er­li­chen An­ge­le­gen­hei­ten. Wir un­ter­rich­ten Sie dar­über, in wel­chen Fäl­len ei­ne steu­er­op­ti­mier­te Über­tra­gung von Ver­mö­gens­wer­ten im We­ge der vor­weg­ge­nom­me­nen Erb­fol­ge sinn­voll ist. In­ter­es­sie­ren Sie sich für ei­ne Ih­nen an­ge­bo­te­ne Ka­pi­tal­an­la­ge, über­prü­fen wir de­ren Plau­si­bi­li­tät und steu­er­li­che Wirk­sam­keit. In Schei­dungs­an­ge­le­gen­hei­ten er­stel­len wir Un­ter­halts- und Zu­ge­winn­be­rech­nun­gen. Dar­über hin­aus ent­wi­ckeln wir des Wei­te­ren Vor­schlä­ge für gü­ter­recht­li­che Ge­stal­tun­gen im Zu­ge der Aus­ein­an­der­set­zung. Auf Wunsch über­wa­chen wir die ein­zu­hal­ten­den Ab­ga­be­ter­mi­ne und An­trags­fris­ten. So müs­sen Sie sich dar­über kei­ne Ge­dan­ken ma­chen und wis­sen Ih­re steu­er­li­chen An­ge­le­gen­hei­ten in gu­ten Hän­den. Er­gan­ge­ne Be­schei­de über­prü­fen wir und be­spre­chen an­schlie­ßend mit Ih­nen die Mög­lich­kei­ten, Ein­spruch ein­zu­le­gen oder Kla­ge ein­zu­rei­chen. Droht ei­ne Steu­er­nach­for­de­rung, stel­len wir schließ­lich auch An­trä­ge auf Stun­dung oder Er­lass. Wenn Sie dies wün­schen, ver­tre­ten wir Sie ger­ne ge­gen­über den Fi­nanz­be­hör­den in ge­richt­li­chen und au­ßer­ge­richt­li­chen Rechts­be­helfs­ver­fah­ren.

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